Die Stadt Isny im Allgäu (veraltet: Eysnin, Isnyn, Ysny oder Jsny) ist ein heilklimatischer Kurort im Landkreis Ravensburg im württembergischen Allgäu
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.518 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88316
Vorwahl
07562
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Isny im Allgäu
Rathausplatz 1
88316 Isny im Allgäu
2. Landratsamt Ravensburg
Bahnhofstraße 2
88212 Ravensburg
3. Finanzamt Wangen im Allgäu
Hindenburgstraße 24
88239 Wangen im Allgäu
Gemeinde Isny im Allgäu – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Trainingsgelände MSC Isny" wurde am 25.01.2022 rechtskräftig und regelt die Nutzung für ein Trainingsgelände des Motorsportclub Isny, einschließlich Flächen für Motorsporttraining, Tankzone, Stellplätze und Einfriedung. Zudem sind Ausgleichsmaßnahmen wie die Entwicklung eines Ersatzbiotops und der Aufbau von Amphibien-Leiteinrichtungen vorgesehen.
Eine weitere Änderung betrifft den Bebauungsplan "Badsee-Nordost", der am 30.09.2019 beschlossen wurde, um den bestehenden Campingplatz zu modernisieren und zu erweitern, einschließlich der Schaffung von "Mobile Home"-Standorten und der Sanierung von Bestandsgebäuden.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.